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   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04   

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https://dejure.org/2005,33003
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - C-30/04 (https://dejure.org/2005,33003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Koschitzki

  • EU-Kommission PDF

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des Betrages, der zur Erreichung des nach dem nationalen Recht vorgesehenen Mindestruhegehalts erforderlich ist

  • EU-Kommission

    Koschitzki

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    13 - Verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Slg. 1992, I-3851.
  • EuGH, 07.03.2002 - C-107/00

    Insalaca

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    12 - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16 und die dort zitierten Urteile.
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2005 - C-30/04
    17 - Rechtssache 197/85, Slg. 1987, 3855.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-866/19

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych I Oddzial w Warszawie

    Die Rolle der Zusammenrechnung bei der Berechnung der Rentenleistungen hat Generalanwalt Jacobs in Nr. 4 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Koschitzki (C-30/04, EU:C:2005:272) erläutert.

    49 C-30/04, EU:C:2005:272, Nr. 4. Vgl. auch Rn. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Lustig (C-244/97, EU:C:1998:619): "[Der] EG-Vertrag [schreibt] die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten nicht nur für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, sondern auch für die Berechnung der Leistungen vor ...".

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